Energieversorger sind zur Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Großanlagen verpflichtet. Dennoch muss für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaik Anlagen, deren Nennleistung 30 kWp übersteigt, eine Einspeisezusage eingeholt werden. Grundlage für die Einspeisezusage ist die Netzverträglichkeitsprüfung. Diese wird auf Antrag des Anlagenbetreibers vom Energieversorger durchgeführt.
Natürlich helfen wir hierbei gern und beraten Sie ausführlich zu den Vorschriften und Möglichkeiten.